Impressum

 

Mitglieder des DSJW

Die Mitgliederversammlung zählte 207 Mitglieder (Stand Juni 2022), die sich hauptsächlich aus ehemaligen Freiwilligen aus dem gesamten Bundesgebiet zusammensetzen.

 

Finanzierung des DSJW

Das DSJW e.V. ist lt. Freistellungsbescheid vom 26. September 2016 eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellte Körperschaft, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Bei Auflösung oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an das deutsche Komitee UNICEF e.V. In den Jahren 1992-1995 erhielt das DSJW Fördergelder der südafrikanischen Regierung, die hauptsächlich für die Professionalisierung und Etablierung der Vereinstätigkeit genutzt wurden. Seit 1996 finanziert sich das DSJW hauptsächlich selbst durch seine Einnahmen aus Vereinsaktivitäten. Einzige Fremdeinnahme stellen die jährlichen Mitgliedsbeiträge und Spenden dar.